Komplexe Bestandssituationen von windkraftempfindlichen Vogelarten sowie die häufig anspruchsvolle Umsetzung möglicher Vermeidungsmaßnahmen fordern immer öfter die Aufgabe von Windenergieprojekten im Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Antikollisionssysteme (AKS) werden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als mögliche Schutzmaßnahmen anerkannt, um Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen zu vermeiden beziehungsweise zu senken.
Durch das Bundesnaturschutzgesetz sind Antikollisionssysteme (AKS) als mögliche Schutzmaßnahmen für Vögel an Windenergieanlagen gesetzlich verankert. Aufgrund dessen können AKS sowohl in Genehmigungsanträgen als auch nachträglich über Änderungsgenehmigungen berücksichtigt werden.