BirdVision - Hintergrund

Durch die rechtssichere Umsetzung aktueller EU-Richtlinien sowie nationaler und länderspezifischer Vorgaben, haben die Anforderungen an den Artenschutz bei Windenergievorhaben in den letzten Jahren sehr stark zugenommen.

Komplexe Bestandssituationen von windkraftempfindlichen Vogelarten sowie die häufig anspruchsvolle Umsetzung möglicher Vermeidungsmaßnahmen fordern immer öfter die Aufgabe von Windenergieprojekten im Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Antikollisionssysteme (AKS) werden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als mögliche Schutzmaßnahmen anerkannt, um Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen zu vermeiden beziehungsweise zu senken.

Durch das Bundesnaturschutzgesetz sind Antikollisionssysteme (AKS) als mögliche Schutzmaßnahmen für Vögel an Windenergieanlagen gesetzlich verankert. Aufgrund dessen können AKS sowohl in Genehmigungsanträgen als auch nachträglich über Änderungsgenehmigungen berücksichtigt werden.

Besonders hat der Artenschutz, wenn auch nicht allein, zu einem starken Rückgang des Ausbaus der Windenergie in Baden-Württemberg und Deutschland geführt.

BirdVision® schließt nun diese Lücke durch die automatische Erfassung und bedarfsorientierte Anlagenabschaltung. Hochleistungskamerasysteme überwachen den Luftraum im Umfeld von Windenergieanlagen, erfassen automatisch windkraftempfindliche Vogelarten im Gefahrenbereich und führen zu einer automatischen Abschaltung der entsprechenden Windenergieanlage. Dadurch können Konflikte in der Windenergienutzung und dem Artenschutz deutlich minimiert und unter die Signifikanzschwelle gesenkt werden. So könnten zahlreiche artenschutzrechtlich bedenkliche Standorte für die Energiewende wieder zur Verfügung stehen und dem Artenschutz wird dabei vollumfänglich Rechnung getragen.

BirdVision® hat die Marktreife erreicht und kann erworben werden. Des Weiteren wurde das System bereits genehmigt und kann damit als integriertes Beispiel dienen.